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Die arztspezifische Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Ärztinnen und Ärzte essentiell und grundlegende Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt bzw. die Praxiseinnahmen weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die Absicherung durch das ärztliche Versorgungswerk reicht fast immer nicht aus.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) zahlt eine monatliche Rente, wenn Du Deine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall, Kräfteverfall oder Verschleiß voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kannst. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert somit Deine wichtigste Einkommensquelle ab: Deine Arbeitskraft. In den jeweiligen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Gesellschaften sind die Details geregelt, z.B. ab wann und in welcher Höhe geleistet wird. Ebenso auch was unter den Versicherungsschutz fällt. Da diese Absicherung exakt auf Deine persönliche Situation angepasst werden sollte, ist eine Beratung durch einen unabhängigen Experten wie mich unabdingbar.
Wer benötigt eine Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung macht für jeden Sinn, der auf das Einkommen aus seiner beruflichen Tätigkeit angewiesen ist. Als Ärztin bzw. Arzt im Krankenhaus oder in der Praxis erlebst Du es ja tagtäglich: Krankheiten und Unfälle können jeden treffen. Daher sollte definitiv jeder, der von seinem Arbeitseinkommen leben muss, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Auf was muss man bei einer arztspezifischen Berufsunfähigkeitsabsicherung achten?
Medizinerinnen und Mediziner sind in ihrem Beruf besonderen Gefahren ausgesetzt. Daher brauchst Du auch eine arztspezifische Berufsunfähigkeitsversicherung. Ansonsten zahlst Du im schlimmsten Fall Monat für Monat für eine lückenhafte Absicherung, die dann im Ernstfall nicht greifen würde. Durch die Beratung durch mich und mein Team, sowie den Abschluss Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung über uns, erhältst Du neben einer lückenlosen Betreuung auch ein Leistungszertifikat, dass Dir im Berufsunfähigkeitsfall die kostenlose Unterstützung durch eine renommierten Anwaltskanzlei, die sich auf Versicherungsrecht und die Begleitung bei Berufusnfähigkeitsfällen spezialisert hat, dazu.
Was ist eine Infektions(schutz)klausel?
Eine reguläre Berufsunfähigkeitsabsicherung leistet nur bei Berufsunfähigkeit (BU) in Folge von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Eine Infektion fällt dabei nicht unter diese BU-Definition. Erst wenn z. B. eine Krankheit ausbricht und die/der Ärztin/Arzt deshalb berufsunfähig ist, wird eine Leistung gezahlt. Durch die Infektionsklausel ist geregelt, dass die Berufsunfähigkeitsabsicherung auch bei einem vollständigen oder teilweises Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt (§ 31 IfSG) entsprechend leistet. Wenn einer Ärztin/Arzt jedoch ein Arbeitsverbot nach §31 IfSG erteilt wird, hat sie/er einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem gesetzlichen Krankengeld. Ob hierdurch eine existentielle finanzielle Notsituation entsteht, klären wir gerne individuell in einem kostenfreien Beratungsgespräch.

Berufsunfähigkeitsabsicherung für Medizinstudenten und -studentinnen

Fast alle Medizinstudentinnen und Medizinstudenten werden bereits während des Studiums mit der Frage konfrontiert, ob es Sinn macht schon vor Antritt der ersten Arbeitsstelle als Assistenzärztin bzw. -arzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) abzuschließen.

Dem Begriff nach zu urteilen leistet eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ja erst wenn ich einen “Beruf” habe.
Der Schein trügt jedoch! Viele Versicherungsgesellschaften haben in Ihren Versicherungsbedingungen festgehalten, ab wann man während des Studiums bereits im angestrebten Beruf versichert ist und im Berufsunfähigkeitsfall nicht auf andere Studienrichtungen verwiesen werden darf.

Geht man noch einen Schritt weiter, sollte man die Frage stellen, ob nicht eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu den klinischen Semestern bzw. spätestens zum PJ Sinn macht?

Grundsätzlich empfehlen wir eine Berufsunfähigkeitsabsicherung so früh wie möglich abzuschließen. Nicht nur um möglichst früh existentielle Risiken absichern, sondern auch, weil man mit jedem Jahr, dass man wartest, ein höheres Eintrittsalter erreicht und statistisch gesehen die Gefahr von Vorerkrankungen oder chronischen bzw. degenerativen Erkrankungen steigt.

Wenn Du Dich für das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung interessierst, dann berate ich Dich gerne hierzu unabhängig und unverbindlich:

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Berufsunfähigkeitsabsicherung für Ärztinnen und Ärzte

Brauche ich als Ärztin bzw. Arzt wirklich eine eigene Berufsunfähigkeitsabsicherung?
Eine absolut berechtigte Frage, denn als approbierte/r und arbeitende/r Mediziner/in besteht ja bereits über das ärztliche Versorgungswerk der zuständigen Landesärztekammer eine “Berufsunfähigkeitsabsicherung” bzw. “Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit”, wie es in der Satzung heißt.

Leistungen des ärztlichen Versorguungswerks:

(1) Anspruch auf das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit hat ein Mitglied, dass vor Vollendung des 65. Lebensjahres (ab 01.01.2020: 63. Lebensjahres) infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte dauernd oder vorübergehend zur Ausübung seines Berufes unfähig ist (Berufsunfähigkeit).
(3) Der Anspruch auf Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit entsteht nicht, solange das Mitglied nicht seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat.

§36, Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung (Stand 01.01.2019)

Ist die Absicherung im Versorgungswerk damit ausreichend?

  • Die konkret ausgeübte Tätigkeit als Arzt ist nicht abgesichert, d.h. du wirst als Ärztin/Arzt auf eine andere Tätigkeit innerhalb deines Berufsbildes verwiesen!
  • Eine Leistung gibt es erst bei 100%-iger Berufsunfähigkeit und Aufgabe der gesamten ärztlichen Tätigkeit.

Dies ist einer der Hauptgründe dafür, warum große Einigkeit in den Medien besteht, dass eine eigene zusätzliche Versicherung wichtig und sinnvoll ist. Zusätzlich empfehlen auch große Berufsverbände, wie der Marburger Bund und der Hartmannbund, aber auch unabhängige Organe, wie die Stiftung Warentest, eine Berufsunfähigkeitsabsicherung möglichst früh abzuschließen.

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Die Infektionsklausel

Inzwischen bietet fast jede Versicherungsgesellschaft eine “Infektionsklausel” für Ärztinnen und Ärzte an.
Aber auch hier liegt der Teufel im Detail. Die meisten Berufsunfähigkeitsabsicherungen leisten erst, wenn ein “behördliches Tätigkeitsverbot” vorliegt. In der Realität passiert das auf Grund immer besseren Behandlungsmethoden immer seltener.

Aus diesem Grund ist es enorm wichtig, wenn man das Infektionsrisiko explizit mit abgesichert haben möchte, dass eine Berufsunfähigkeitsabsicherung für akademische Heilberufe auch die “erweiterte Infektionsklausel” beinhaltet.
Hier reicht es beispielsweise aus, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig auf die Tätigkeit bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen. Dies gilt auch dann, wenn die Teiltätigkeit »Behandlung, Betreuung oder Versorgung von Patienten« weniger als 50% der Gesamttätigkeit ausmacht und es sich um ein prägendes Tätigkeitsmerkmal handelt.

Das bedeutet, liegt bei Humanmedizinern oder Studenten der Humanmedizin kein behördliches Tätigkeitsverbot nach §  §31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor, wird die Ansteckungsgefahr nach objektiven Kriterien und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft beurteilt. Im Zweifel wird ein Gutachten eines renommierten Hygienikers eingeholt.

In wie fern die Absicherung dieses finanzielle Risikos für Sie wichtig ist, können wir gerne in einem

unverbindlichen Beratungsgespräch klären.

Ablauf der Beratung zur arztspezifischen Berufsunfähigkeitsabsicherung

Jede Beratung richtet sich individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Ein lang entwickeltes Beratungskonzept bildet dabei die Grundlage, die uns gemeinsam durch den Beratungsprozess zur arztspezifischen Berufsunfähigkeitsabsicherung führt.

1 - Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie
Eine detaillierte Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie ist die fundamentale Basis einer lückenlosen und passgenauen Berufsunfähigkeitsabsicherung für Sie. Sie stellt die Grundlage für (anonyme) Risikovoranfragen bei den Versicherungsgesellschaften dar. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen ist hierbei essentiell um eine Leistung in den ersten 10 Jahren der Vertragslaufzeit gewährleisten zu können.
2 - Basiswissen und Funktionsweise einer Berufsunfähigkeitsabsicherung
Wenn wir Ihre Gesundheitsabgaben erfolgreich gemeinsam aufbereitet haben, widmen wir uns der eigentlichen Funktionsweise und den Auswahlkriterien der Berufsunfähigkeitsabsicherung.
3 - Individuelle Ausgestaltung Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung
Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung kann je nach Anbieter in viele Richtungen ausgestaltet und an die eigenen Wünsche, Pläne und Ziele angepasst werden. Von der Kombination mit einer flexiblen Altersvorsorge, über die steuerliche Absetzbarkeit, die Integration von AU-Leistungen oder auch einer lebenslangen Pflegerente ist alles möglich.
4 - Beantragung Ihrer individuellen Berufsunfähigkeitsabsicherung
Wenn uns alle Ergebnisse der Risikovoranfrage(n) vorliegen und Sie sich für ein Modell entschieden haben, beantragen wir den Schutz gemeinsam. Durch eine lückenlose digitale Beantragung ist auch hier alles dokumentiert und Ihre zukünftige Absicherung kann in fast allen Fällen papierlos und nachhaltig bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden. Es macht aus unserer Sicht keinen Sinn in der heutigen Zeit noch Anträge mit Durchschlagspapier zu verwenden.

Arztspezifische Berufsunfähigkeitsberatung

Als Ärzteberater habe ich mich auf die Beratung von akademischen Heilberufen spezialisert und stehe Dir gerne mit meinem über 10-jährigem Fachwissen und Erfahrungen zur Verfügung. Buche jetzt Deinen kostenfreien Wunschtermin zur ärztespezifischen Berufsunfähigkeitsberatung.
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